Die Kosten für Behandlungen in meiner Praxis werden ausschließlich direkt bar mit dem Patienten abgerechnet.
Die Behandlungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir dies umgehend mitzuteilen.
Bei kurzfristigen Absagen, später als 48 Stunden vor dem Behandlungstermin,
berechne ich eine Ausfallpauschale in Höhe von 25 Euro.
Diabetiker mit dem diabetischen Fußsyndrom, d.h. mit Spätfolgen wie Neuropathien und / oder Angiopathien im Wagner Stadium 0, können podologische Behandlungen mit ihrer Krankenkasse / Krankenversicherung abrechnen. Diese sind als Heilbehandlungen eingestuft und benötigen die Verordnung eines Facharztes.
Ich bitte Sie, vor dem Termin mit ihrer Krankenkasse / Krankenversicherung abzuklären, für welche Behandlungen und Kosten diese aufkommt, da meine Praxis nicht mit gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeitet.
Folgende Leistungen können gegebenenfalls abgerechnet werden:
Die Kosten für Nagelkorrekturspangen, sowie für das Versetzen dieser Spangen, können gegebenenfalls von Ihrer Krankenkasse / Krankenversicherung übernommen werden. Zur Abklärung erhalten Sie von mir einen Kostenvoranschlag.