Der Begriff Podologie kommt aus dem Griechischen und bedeutet
"Lehre vom Fuß".
Podologie zählt zu den Medizinalfachberufen, für die eine staatlich anerkannte Vollzeitausbildung erforderlich ist und mit einem Staatsexamen abgeschlossen wird. Die Ausbildung ist als qualifizierte Fußbehandlung im ärztlichen Vorfeld zu sehen und seit dem Jahr 2002 definiert.
Nach dem Podologengesetz (PodG) sind neben den Ärzten und Heilpraktikern nur die Podologen befähigt, selbstständig medizinische Behandlungsmaßnahmen durchzuführen und eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß zu erkennen.
Als ausgebildete Heilpraktikerin der Podologie (HeilprG §1) bin ich qualifiziert, podologische Diagnosen und Behandlungsmaßnahmen zur Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen durchzuführen.
Podologen unterstützten Dermatologen und Orthopäden. Gleichzeitig gelten sie als Mittler zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhmachern sowie Physiotherapeuten.
Während ihrer umfangreichen Ausbildung erhalten Podologen Kenntnisse in den Bereichen der Inneren Medizin, Dematologie, allgemeinen Krankheitslehre, Orthopädie, Anatomie und Mikrobiologie. Podologen sind in Bezug auf Hygiene, wie die sorgfältige Desinfektion und Sterilisation der Instrumente nach jeder Behandlung dem Gesundheitsamt gegenüber zur Dokumentation verpflichtet.